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Förderung: Hausnummer_frei

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Hauptbereich

Ortsgebundene Fördermöglichkeiten in der Kommunalen Allianz Kahlgrund-Spessart

Die Mitgliedsgemeinden der Kommunalen Allianz Kahlgrund-Spessart (Blankenbach, Geiselbach, Kleinkahl, Krombach, Markt Mömbris, Sailauf, Markt Schöllkrippen, Sommerkahl, Westerngrund, Wiesen) bieten eine Vielzahl an Kommunalen Förderprogrammen an. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über alle verfügbaren Förderprogramme in der Region verschaffen und die dafür notwendigen Unterlagen und Dokumente herunterladen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich natürlich gerne an uns beziehungsweise an die Ihnen zuständige Verwaltung wenden.

Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Die Kontaktdaten unserer kommunalen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie hier

Gemeinde Blankenbach

Förderung Privatmaßnahmen im Dorferneuerungsgebiet (ab Juli 2017)

Für die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden sowie an Vorbereichs- und Hofräumen stellen private Bauherren vor Baubeginn beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einen schriftlichen Antrag. Zuwendungsfähig sind Nettoausgaben bis zu 30 % je Anwesen. Weitere Informationen, Antrag und Verwendungsnachweis unter: www.stmelf.bayern.de 

Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung - Förderantrag (PDF-Datei)
Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung - Private Initiative zahlt sich aus – so werden Bauherren unterstützt und das Ortsbild attraktiv (PDF-Datei)

Gemeinde Kleinkahl

Förderung Privatmaßnahmen im Dorferneuerungsgebiet   

Für die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden sowie an Vorbereichs- und Hofräumen stellen private Bauherren vor Baubeginn beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einen schriftlichen Antrag. Zuwendungsfähig sind Nettoausgaben bis zu 30 % je Anwesen. Weitere Informationen, Antrag und Verwendungsnachweis unter: www.stmelf.bayern.de

Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung - Förderantrag (PDF-Datei)
Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung - Private Initiative zahlt sich aus – so werden Bauherren unterstützt und das Ortsbild attraktiv (PDF-Datei)

Gemeinde Krombach

Gemeinde Krombach und OT Oberschur

Förderung Privatmaßnahmen im Dorferneuerungsgebiet (ab Mai 2017)   

Für die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden sowie an Vorbereichs- und Hofräumen stellen private Bauherren vor Baubeginn beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einen schriftlichen Antrag. Zuwendungsfähig sind Nettoausgaben bis zu 30 % je Anwesen. Weitere Informationen, Antrag und Verwendungsnachweis unter: www.stmelf.bayern.de

Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung - Förderantrag (PDF-Datei)
Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung - Private Initiative zahlt sich aus – so werden Bauherren unterstützt und das Ortsbild attraktiv (PDF-Datei)

Markt Mömbris

OT Mömbris & Mensengesäß

Förderung Privatmaßnahmen über die Städtebauförderung
Richtlinie zum kommunalen Förderprogramm befindet sich in der Aufstellungsphase – Förderung ab Mitte 2017

Steuerliche Abschreibung bei Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet
Sanierungssatzung befindet sich in der Aufstellungsphase – Anmeldung ab Mitte 2017 möglich

OT Schimborn

Förderung Privatmaßnahmen im Dorferneuerungsgebiet
Für die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden sowie an Vorbereichs- und Hofräumen stellen private Bauherren vor Baubeginn beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einen schriftlichen Antrag. Zuwendungsfähig sind Nettoausgaben bis zu 30 % je Anwesen. Weitere Informationen, Antrag und Verwendungsnachweis unter: www.stmelf.bayern.de

Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung - Förderantrag (PDF-Datei)
Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung - Private Initiative zahlt sich aus – so werden Bauherren unterstützt und das Ortsbild attraktiv (PDF-Datei)

Steuerliche Abschreibung bei Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet
Baumaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten werden über erhöhte Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei Mietwohngebäuden oder den Abzug von Sonderausgaben bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert; durch Minderung bei der Einkommensteuer kann sich hierdurch eine Steuerersparnis von bis zu 25 % der Sanierungskosten ergeben. Der Eigentümer meldet die Sanierungsmaßnahmen vor Baubeginn beim Markt Mömbris an. Dabei sind eine Maßnahmenbeschreibung, Bestandsbilder sowie die Kostensumme anzugeben. Nach Ausstellung der Bescheinigung können die Sanierungskosten im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Weitere Informationen erhalten Sie in der Bauverwaltung des Marktes Mömbris,Telefonnummer: 06029 705-25 oder Ihrem Steuerberater.

Gestaltungsfibel Schimborn (PDF-Datei)
Satzung des Marktes Mömbris über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Schimborn (PDF-Datei)
Schimborn Geltungsbereich Gestaltungsfibel (PDF-Datei)
Informationen zur Sanierungsabschreibung (PDF-Datei)

Markt Schöllkrippen

Markt Schöllkrippen

Förderung von Privatmaßnahmen über die Städtebauförderung
Weitere Informationen erhalten Sie in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Telefonnummer: 06024 673577.

Gestaltungshandbuch+ Kommunales Förderprogramm Markt Schöllkrippen
(PDF-Datei)

 

Markt Schöllkrippen

Förderung beim Bau von Regenwasseranlagen für Wohngebäude (Zisternenförderung)

Grundstückseigentümer oder Erbbauberichtigte bzw. bei Eigentumswohnanlagen die Eigentümergemeinschaft können bei Ausstattung von Wohngebäuden (Ein- und Mehrfamilienhäuser) mit Regenwasseranlagen mit einem Mindestvolumen von 4 cbm gefördert werden. Regenwasseranlagen sind Einrichtungen, die über Dachflächen ablaufendes Niederschlagswasser zur weiteren Verwendung im häuslichen Bereich sammeln, z.B. für die Rasen-, Garten- und Nutzgartenbewässerung. Im Idealfall wird das gesammelte Niederschlagswasser auch für die WC-Spülung genutzt und entsprechend höher gefördert.

Weitere Informationen erhalten Sie in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft  Telefonnummer: 06024 673577.

Zisternenförderrichtlinie (PDF-Datei)

Antrag auf Förderung nach Zisternenförderrichtlinie (PDF-Datei)

 

Markt Schöllkrippen (Altortbereich)  

Steuerliche Abschreibung bei Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet

Baumaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten werden über erhöhte Absetzungen für Abnutzung (AfA) bei Mietwohngebäuden oder den Abzug von Sonderausgaben bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.

Gemeinde Sommerkahl

In der Gemeinde Sommerkahl wird die Geburt eines jeden Kindes mit einmalig 100,- € gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Telefonnummer: 06024 673576.   

Gemeinde Westerngrund

Förderung Privatmaßnahmen im Dorferneuerungsgebiet     
Für die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden sowie an Vorbereichs- und Hofräumen stellen private Bauherren vor Baubeginn beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einen schriftlichen Antrag. Zuwendungsfähig sind Nettoausgaben bis zu 30 % je Anwesen. Weitere Informationen, Antrag und Verwendungsnachweis unter: www.stmelf.bayern.de

Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung - Förderantrag (PDF-Datei)
Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung - Private Initiative zahlt sich aus – so werden Bauherren unterstützt und das Ortsbild attraktiv (PDF-Datei)

Gemeinde Wiesen

Förderung Privatmaßnahmen im Dorferneuerungsgebiet
Für die Förderung von Maßnahmen an Gebäuden sowie an Vorbereichs- und Hofräumen stellen private Bauherren vor Baubeginn beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einen schriftlichen Antrag. Zuwendungsfähig sind Nettoausgaben bis zu 30 % je Anwesen. Weitere Informationen, Antrag und Verwendungsnachweis unter: www.stmelf.bayern.de

Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung - Förderantrag (PDF-Datei)
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